Wir als Anwohner fordern:
- Kein Mobilfunkmast im Flora-Fauna-Habitat
- Gesprächs- und Kompromissbereitschaft seitens Deutscher Telekom
- einen sofortigen Stopp des derzeitig geplanten Bauvorhabens (entsprechend Gemeindebeschluss und )
- Gemeinsames Vorgehen von Telekom, Gemeinde und Anwohnern zur Findung eines Alternativstandortes
Wir sind aus folgenden Gründen gegen das geplante Vorhaben:
Naturschutz
Das für den Bau vorgesehene Gelände liegt nicht nur im UNSECO Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, sondern darüber hinaus im Flora-Fauna-Habitat (FFH) Lübbesee, Teil des europaweit bedeutenden Natura2000-Netzwerkes. Es ist unerklärlich, warum ein solches Vorhaben im FFH realisiert werden soll, wo es wenige 100m entfernt Standorte geben würde, die nicht im Schutzgebiet FFH liegen.
Das zur Bebauung vorgesehene Gebiet bietet eine Heimat für eine Vielzahl gefährdeter Arten der Flora und Fauna, z.B. der Zauneidechse, die als gefährdete Art auf der Rote Liste der bedrohten und gefährdeten Reptilien Deutschlands zu finden ist und deren Population durch die geplanten Bauarbeiten inkl. Befahrung der Wiese, Erdarbeiten und Betonierung vernichtet werden würde.
Es ist sicher möglich, ein Gelände außerhalb des FFH zu finden, auf dem die Errichtung der geplanten Anlage weniger negativen Einfluss auf die Pflanzen- und Tierwelt hat.
Weitere Gründe:
Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes
Bei dem vorgesehenen Mobilfunkmast-Standort handelt es sich nicht um ein Industrie- oder Stadtgebiet mit Hochhäusern etc., in dem ein 40m hoher Turm unauffällig wäre, sondern um ein Erholungsgebiet im Biosphärenreservat unmittelbar an einer Bungalowsiedlung mit eingeschossiger Bebauung mit Wochenendhäusern. Das Landschaftsbild ist ganz wesentlich geprägt von Wald, Wiesen und Seen.
Diese Idylle würde von der Bebauung der Wiese mit einem 40m hohem Ungetüm komplett zerstört.
Auch ein negativer Einfluss auf den für die Region wichtigen Tourismus ist zu befürchten.
Laut Baugesetzbuch (BauGB) kommt der Forderung nach Erhaltung vorhandener Ortsteile sowie Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes besondere Bedeutung zu.
Der in Planung befindliche Mast würde sowohl das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen, als auch das Ortsbild komplett verändern.
Der geplante Mast überragt die vorhandene naheliegende Bebauung um das Zehnfache! Und dies bei einem Abstand von nur 20 Metern zum nächstgelegenen Grundstück. Selbst der Baumbestand mit einer Höhe von ca. 15-20m wird um das 2 bis 3-fache überragt.
Laut Antennenträgererlaß des MUNR gilt: „Um Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes weitgehend zu vermeiden, sollen Antennenträger möglichst dort geplant werden, wo das Landschaftsbild durch Vorbelastungen in seiner Qualität bereits eingeschränkt ist (Gewerbestandorte etc.) bzw. wo durch Sichtverschattung eine Reduzierung der Fernwirkung der Antennenträger erreicht werden kann (Waldgebiete, Nachbarschaft von Baumgruppen etc.).“ Dies ist auf der vorgesehenen Wiese am Weg zum See nicht der Fall.
Weiterhin ist zu hinterfragen, warum der Mast ausgerechnet in einer Senke erbaut werden soll und als Ausgleich daher eine extra hohe Bauhöhe aufweisen muss.
Fehlende Beteiligung der betroffenen Nachbarn/Anwohner
Die betroffenen Anwohner erfuhren erst im Dezember 2019 und auch nur per Zufall von den seit 2018 geplanten Baumaßnahmen, hatten somit bisher keine Kenntnisse über die geplanten Bauvorhaben und wurden in die Planung nicht einbezogen. Dabei sieht die Landesbauordnung eine Einbeziehung der Nachbarn explizit vor.
Wertminderung der betroffenen Grundstücke
Durch die Errichtung des Mobilfunkmastes in der unmittelbaren Nähe der Grundstücke der betroffenen Anwohner ist eine erhebliche Wertminderung der Grundstücke zu erwarten.
Der BGH in Karlsruhe urteilte 2014: „Auf der Grundlage des allgemeinkundigen wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren und der daraus resultierenden Befürchtungen bestehe zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen.“
Dies ist direkt auch auf die betroffene Bungalowgemeinschaft zu übertragen. Den Anwohnern werden durch den geplanten Bau erhebliche wirtschaftliche Nachteile zugemutet, die bei der Wahl eines alternativen Standorts für den Mast vermeidbar wären.
Gesundheitliche Aspekte
Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO hat hochfrequente elektromagnetische Felder am 31.5.2011 in Gruppe 2B der IARC-Skala eingestuft. Diese Einordnung bedeutet, dass es nach Einschätzung der IARC nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand begrenzte Hinweise auf eine krebserregende Wirkung dieser Felder auf den Menschen gibt.
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat in seinem Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm festgestellt, dass nach dem wissenschaftlichen Kenntnisstand zwar keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch hochfrequente Felder zu erwarten sind, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Allerdings gibt es weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich möglicher langfristiger Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen und insbesondere auf Kinder. Das Bundesamt hat weiterhin festgestellt, dass weitere Forschungen notwendig sind, um den Sachverhalt wissenschaftlich fundiert belegen zu können.
Wir als Anlieger möchten nicht Teil dieser Untersuchungen werden und den unnötigen Strahlenbelastungen ausgesetzt sein, solange eine gesundheitliche Gefährdung (Krebsgefahr) nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine gute Funkabdeckung für das geplante Gebiet ist auch bei einem weiter entfernten Mast möglich und würde die Strahlenbelastung für die Anwohner exorbitant verringern (im Vergleich zu den geplanten 20m Abstand zum nächstgelegenen Grundstück).




